Meldepflicht gegenüber Insolvenzverwalter ?

Hallo Herr Rechtsanwalt,

am 7.09 bis einschließlich 18.9 werden wir im Ausland sein da meine Frau operiert wird. Allerdings ist mein Frau seit Juni in der Insolvenz, durch Ihnen. Wohlverhaltunngsphase hat noch nicht angefangen. Müssten wir dem Insolvenzverwalter über Ortsabwesenheit informieren?

Was geschieht wenn ich’s nicht mitteile?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Frau hat gegenüber dem Insolvenzverwalter keine Meldepflichten bezüglich eines temporären Auslandsaufenthalts.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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