Hallo Herr Kraus. Wir wollen eine UG gründen. Dabei geht es um Amazon Verkauf. Dafür wollen wir eine Marke anmelden. Sollen wir warten, bis die UG gegründet ist oder direkt die Marke anmelden?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2017-09-01 18:43:502017-09-01 18:43:50UG gründen und Marke anmelden
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Herr Reckling,
aus rechtlicher Sicht lohnt es sich, sofort nach Feststehen des Namens Ihrer Ware oder Dienstleistung die Marke anzumelden. Sie können diese beide auf die UG i. G. anmelden. Damit schaffen Sie Priorität und verhindern, dass eine andere Person denselben Namen verwendet. Die Marke wird dabei Ihrer UG gehören. Durch den Zusatz “i. G.” können Sie die Marke einer noch nicht in das Handelsregister eingetragenen UG zuschreiben. Hierzu sollte allerdings der Firmenname feststehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Herr Reckling,
aus rechtlicher Sicht lohnt es sich, sofort nach Feststehen des Namens Ihrer Ware oder Dienstleistung die Marke anzumelden. Sie können diese beide auf die UG i. G. anmelden. Damit schaffen Sie Priorität und verhindern, dass eine andere Person denselben Namen verwendet. Die Marke wird dabei Ihrer UG gehören. Durch den Zusatz “i. G.” können Sie die Marke einer noch nicht in das Handelsregister eingetragenen UG zuschreiben. Hierzu sollte allerdings der Firmenname feststehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus