Mietkaution

Ich habe Ende 2016 meine Wohnung gekündigt, um mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Ordnungsgemäß habe ich meinem Insolvenzberater den Umzug gemeldet. Er hatte nix Schnelleres zu tun als ein Fax an meinen ehemaligen Vermieter zu schicken und die Kaution zu verlangen. Für die neue Wohnung war die Kaution von mir eingeplant. Habe ich keinen Anspruch darauf?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    soweit Ihr ehemaliger Vermieter keinerlei Ansprüche gegen Sie geltend macht, kann der Insolvenzverwalter die Mietkaution tatsächlich pfänden. So auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.10.2014, Az.: IX ZA 20/14. Sie haben leider keinen Anspruch auf die Beträge.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert