grundsätzlich sind Vermögenszuwächse während des Insolvenzverfahrens im engeren Sinne pfändbar. Daher können Nebenkostenrückerstattungen vom Insolvenzverwalter abgeführt werden.
Sollten Sie sich bereits in der Wohlverhaltensperiode befinden, so hängt eine mögliche Pfändung von verschiedenen Faktoren ab.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Herr Gallon,
grundsätzlich sind Vermögenszuwächse während des Insolvenzverfahrens im engeren Sinne pfändbar. Daher können Nebenkostenrückerstattungen vom Insolvenzverwalter abgeführt werden.
Sollten Sie sich bereits in der Wohlverhaltensperiode befinden, so hängt eine mögliche Pfändung von verschiedenen Faktoren ab.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt