Kann man auch widerrufen beim Vertrag mit variablem Zins?

Kann man auch widerrufen, wenn der Immobiliendarlehensvertrag mit variablem Zins abgeschlossen hat? Wie sieht es aus, bei Widerruf, wenn dieser bereits dann auch abbezahlt ist und man noch einen 2. Vertrag hat mit festem Zins? – Hier haben Sie z.B. auf eine vorige Frage, die ich ebenfalls interessant fand, wie folgt geantwortet:
“In einigen Fällen besteht allerdings die Möglichkeit, das Darlehen nach einem Widerruf fortzuführen und die monatliche Rate zu reduzieren.”
Bedeutet reduzieren, dann auch aktuelle marktübliche Zinsen?
Wenn Sie dann Verträge prüfen, können Sie dann schon sagen, ob hier Aussicht darauf besteht?
Falls Sie in solchen Fällen mit den Banken diesbezüglich verhandeln, was kostet das dann?

Es würde mich freuen, wenn Sie diese Fragen beantworten können und danke im voraus für die Bemühungen.

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich können jegliche Verbraucherdarlehensverträge widerrufen werden, sofern sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Dies gilt auch bei bereits abbezahlten Verträgen, wobei hier die rechtliche Lage weniger sicher ist.
    Ob das Darlehen nach einem Widerruf fortgeführt werden kann, hängt von der jeweiligen Bank ab und von den Fehlern der Widerrufsbelehrung. Hier können keine pauschalen Auskünfte erteilt werden. Grundsätzlich gilt: je positiver die Rechtsprechung zu der jeweiligen Widerrufsbelehrung, desto höher sind die Chancen auf einen erfolgreichen außergerichtlichen Widerruf.
    Auch die Höhe der neuen Zinsen ist Verhandlungssache. Bei einer außergerichtlichen Einigung sind diese für gewöhnlich ein wenig höher als das, was Sie auf dem Markt bekommen würden. Der Durchschnitt dürfte im Moment bei ca. 2,00 % liegen.
    Die Kosten unserer Tätigkeit hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, gerne unterbreiten wir Ihnen nach Prüfung ein individuelles Angebot.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert