Mietnebenkostenabrechnung bei Insolvenz

muß mein Vermieter die Betriebsnebenkosten für meiner Wohnung während der Insolvenz dem Insolvenzverwalter offen legen und das GUTHABEN welches im letzten Jahr entstanden ist an diesem Auszahlen.oder darf der Vermieter es an Dritte mit meiner zustimmung verwenden.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihr Vermieter ist nicht auskunftspflichtig gegenüber Ihrem Insolvenzverwalter. Anders verhält es sich jedoch bei Ihnen selbst. Der Verwalter kann von Ihnen selbstverständlich eine aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung einfordern. Diese erhalten sie wiederum von Ihrem Vermieter, welcher Ihnen gegenüber diesbezüglich zur Auskunft verpflichtet ist.

    Nach unserer Rechtsauffassung darf das vorhandene Guthaben gepfändet werden. Nach § 851 ZPO ist eine Forderung der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie übertragbar ist. Grundsätzlich kann der Vermieter über die Betriebskosten nicht nach Belieben verfügen. Er muss Ihre Zahlungen zur Befriedigung des entsprechenden Versorgungsunternehmens verwenden. Sofern allerdings ein “Überschuss” vorhanden ist, kann dieser durch den Insolvenzverwalter eingefordert werden. Sie sollten zu Ihrem eigenen Vorteil den Insolvenzverwalter über den Sachverhalt informieren. Ein Verschweigen würde eine Obliegenheitsverletzung darstellen und könnte für Sie zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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