Nach Wohlverhaltensperiode
Guten Tag, seit einer Woche bin ich mit der 6-Jährigen Wohlverhaltensperiode durch. Wie lange muss ich noch warten, bis Restschuldbefreiung erteilt wird. Macht es sinn, die Gerichtkosten jetzt leisten (auch wenn es nicht so einfach ist) oder warte ich bis einen Beschluss vorliegt? Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus. Viele Grüße. M. Schwab
Sehr geehrter Herr Schwab,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Länge der Insolvenz hängt Recht zum Tag der Einleitung des Verfahrens an. Ich gehe anhand Ihrer Ausführung davon aus, dass Sie vor der Insolvenzrechtsreform 2014 das Insolvenzverfahren eingeleitet haben. Die Länge der könnte demnach auch 7 Jahre betragen.
Ich empfehle Ihnen in jedem Fall auf den Beschluss des Insolvenzgerichts zu warten.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt