nachträglich angemeldete Forderung zur Insolvenztabelle

Guten Tag,
ich befinde mich in der Verbraucherinsolvenz. Nun habe ich vom Gericht
einen Beschluß zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im
schriftlichen Verfahren erhalten. Es geht daraus jedoch nicht hervor welcher
Gläubiger angemeldet hat und welcher Betrag bzw. Rechtsgrund.
Wie erfahre ich diese Daten? Muß ich beim Gericht oder bei der Insolvenzverwaltung nachfragen? Ich weiß ja nicht ob ich evtl. Widerspruch einlegen muß.
Danke für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr H.,

    in der Tat können Sie dies beim Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter anfragen. Sie können aber auch Einsicht in Ihre Insolvenzakte beim Insolvenzgericht verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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