Nachtragsverteilung

Guten Tag,
In einem Schreiben vom Gericht wurde mir am 23.4.2015 mitgeteilt das das Insolvenzverfahren ohne Schlussverteilung aufgehoben wurde.
Ferner wurde angeordnet das Steuererstatungen welche bis zur Aufhebung begründet wurden (insbesondere für die Veranlagungszeiträume 2014 und 2015) vorbehaltenbleibt.
So nun meine Frage. Darf ich die Jahre danach die Erstattungen behalten oder muss ich diese wegen dem vorbehalt auch dem Treuhänder überlassen?
MfG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Das Insolvenzverfahren im engeren Sinne ist nun beendet und Sie befinden sich in der Wohlverhaltensperiode.
    Zu der steuerrechtlichen Thematik möchte ich Ihnen gerne den folgenden Artikel auf unserer Homepage empfehlen:
    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/steuererstattung_insolvenzrecht/

    MIt freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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