Neu Schulden in der Privatinsolvenz
Guten Tag,
ich habe ungewollt neue Schulden gemacht ( Kleinere Summe ) in einem Laufenden Insolvenzverfahren. Ist die Rechts-schuld jetzt hiermit in Gefahr? auch wenn die alten Gläubiger davon erfahren ?
Was passiert wenn ich es sofort begleiche ?
Gruß Vesna
Sehr geehrter Fragesteller,
das erneute Eingehen von Verbindlichkeiten stellt nur eine Gefahr für das laufende Insolvenzverfahren dar, wenn dadurch Ihre Insolvenzgläubiger benachteiligt werden sollten. Solange sichergestellt ist, dass Ihr pfändbares Einkommen abgeführt werden kann, kann Ihnen das grundsätzlich nicht als Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung ausgelegt werden.
Generell empfiehlt es sich nach Möglichkeit nur sog. Bargeschäfte durchzuführen, das heißt die entsprechende Zahlung immer sofort zu leisten. Daher sollten Sie die jetzt vorliegenden Verbindlichkeiten nach Möglichkeit bezahlen, bzw. von einem Dritten zahlen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt