Neuer Job und Dienstwagen während laufender Insolvenz

In befinde mich seit 01.2013 in der Wohlverhaltensphase. Nun ist mir ein Arbeitsplatz mit einem Netto-Einkommen von 4.200,– Euro angeboten worden. Natürlich weiß ich, dass mir davon 1740,81 Euro bleiben. Das ist auch korrekt so und ich möchte auch gern tilgen, soweit ich kann. Meine Frage geht dahin, dass Bestandteil des Vertrages ein Dienstwagen ist, den ich für die Tätigkeit auch benötige und den ich privat nutzen kann. Die Leasingrate von etwa 500 Euro wird mir vom Brutto abgezogen, so dass netto etwa 3.900 verbleiben und nach Abzug an den Insolvenzverwalter mir weiter die 1740,81 blieben. Nun wird ja der Dienstwagen berücksichtigt (500 Euro entsprechen auch etwa 1% des Neuwertes). Werden diese 500,– von den 3.900 oder von den 1.740 abgezogen?
Diese “kleine” Differenzierung würde für mich einen erheblichen Unterschied bedeuten.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon jetzt recht herzlich.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit Ihrem Insolvenzverwalter in Verbindung. Ob diese Summe evtl. auch aus Ihrem pfändbaren Einkommen bezahlt werden kann, liegt oftmals im Ermessen des Insolvenzverwalters. Eine pauschale Beurteilung dessen ist uns leider ohne nähere Angaben nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert