Obliegenheiten des Schuldners
Ich wohnte mit mein Sohn, und befinde ich mich in die Wohlverhaltensphase.
aber er hast die Wohnung verlassen
meine frage :Muss ich von mir aus der Treuhänder melden?
Danke in voraus Jorrin
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Sehr geehrter Fragesteller,
sollten Sie Ihrem Sohn keine Unterhaltszahlungen mehr tätigen, so müssen Sie dies dem Insolvenzverwalter melden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt