Obliegenheiten des Schuldners

Ich wohnte mit mein Sohn, und befinde ich mich in die Wohlverhaltensphase.
aber er hast die Wohnung verlassen
meine frage :Muss ich von mir aus der Treuhänder melden?

Danke in voraus Jorrin

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    sollten Sie Ihrem Sohn keine Unterhaltszahlungen mehr tätigen, so müssen Sie dies dem Insolvenzverwalter melden.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert