Ich wohnte mit mein Sohn, und befinde ich mich in die Wohlverhaltensphase.
aber er hast die Wohnung verlassen
meine frage :Muss ich von mir aus der Treuhänder melden?
Danke in voraus Jorrin
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2017-02-10 15:39:582017-02-10 15:39:58Obliegenheiten des Schuldners
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
sollten Sie Ihrem Sohn keine Unterhaltszahlungen mehr tätigen, so müssen Sie dies dem Insolvenzverwalter melden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
sollten Sie Ihrem Sohn keine Unterhaltszahlungen mehr tätigen, so müssen Sie dies dem Insolvenzverwalter melden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt