P-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 22.06.2022 bin ich in einem Privatinsolvenzverfahren. Inzwischen wird der pfändbare Teil meiner Versorgungsbezüge an die IV abgeführt. Auf meinem P-Konto werden die unpfändbaren Zahlungen überwiesen. Diese liegen allerdings über den eingeräumt Sockelbetrag in Höhe von 1340 Euro. Desweiteren bin ich privat krankenversichert, muß für Medikamente und Arztrechnungen in Vorleistung gehen und kann ab einem Geldbetrag ab 200 Euro einen Leistungsantrag stellen, die mir dann die KK auf mein P-Konto überweist. Auf dieses Geld habe ich dann keinen Zugriff. Habe beim Insovenzgericht eine Quellenfreigabe beantragt. Die IV gestattet dem Gericht nur die Freigabe für die KK-Erstattungen. Was kann ich machen damit ich den Zugriff auf meine unpfändbaren Geldzahlungen bekomme? Wäre sehr freundlich, wenn Sie mich dahingehend beraten könnten. Vielen Dank. Hochachtungsvoll Margita B

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Wir als die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und bieten eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Wir verstehen Sie so, dass Sie eine Quellenfreigabe beim Insolvenzgericht beantragt haben, jedoch nur die Freigabe für die Erstattungen der Krankenkasse von der Insolvenzverwalterin gestattet wurde und Sie daher immer noch keinen Zugriff auf Ihre unpfändbaren Geldzahlungen haben. In dieser Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie in Erwägung ziehen können.

    Eine Option wäre, eine Beschwerde beim Insolvenzgericht einzureichen und die Entscheidung der Insolvenzverwalterin anzufechten. Hierbei ist es wichtig, dass Sie Ihre Situation und Gründe für die Notwendigkeit der Freigabe Ihrer unpfändbaren Geldzahlungen deutlich darlegen.

    Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie eine Einigung mit der Insolvenzverwalterin anstreben. Hierbei könnten Sie beispielsweise anbieten, einen Teil Ihrer unpfändbaren Zahlungen an die Insolvenzverwalterin abzutreten, um Ihre Schulden schneller zu begleichen und damit Ihre Situation zu verbessern.

    Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten zu lassen. Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Erstberatung an, bei der wir Ihnen individuelle Lösungsmöglichkeiten aufzeigen können.
    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    *Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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