P Konto Geld Freigabe

Ich habe ein p Konto und durch eine einmalige Nachzahlung die Freibetragsgrenze überschritten. Nun habe ich die notwendigen Muster Bescheinigung bei meiner Bank eingereicht, was ich jedoch noch nicht ganz verstehe ist : weshalb konnte ich auf die monatliche Kindergeld Zahlung binnen weniger Stunden zugreifen jedoch auf den bereits vorhergehenden Betrag der um gebucht worden ist noch nicht? Vielen Dank im voraus

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Mitarbeiter/in der auf Insolvenzrecht spezialisierten KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei möchten wir Ihnen gerne weiterhelfen.

    Zunächst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass wir eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung anbieten. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Nun zu Ihrer Frage: Wenn Sie eine Nachzahlung erhalten haben, die den Freibetrag Ihres P-Kontos überschreitet, müssen Sie eine sogenannte “Musterbescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO” bei Ihrer Bank einreichen, um den Betrag, der den Freibetrag überschreitet, freizuschalten. Wenn Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben, sollte der überschrittene Betrag nach einigen Tagen freigeschaltet werden.

    Zu Ihrer Frage bezüglich des Kindergeldes: Es kann sein, dass die monatliche Kindergeldzahlung direkt auf Ihr P-Konto überwiesen wird und somit nicht von der Freigabebescheinigung betroffen ist. Es könnte aber auch sein, dass die Kindergeldzahlung aufgrund der Höhe des Betrages unterhalb des Freibetrags liegt und somit nicht freigegeben werden muss.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine umfassende Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne in einer kostenfreien Erstberatung zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliche Gewähr erfolgt.

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