P-Konto

Kann ich schon vor dem Termin bei der Insolvenz Beratung mein Gehalt auf ein bereits eröffnetes P-Konto über weisen lassen,so das die Gläubiger die Raten nicht mehr Abbrüchen können,oder muss ich damit warten,bis ich bei der Insolvenz Beratungsstelle einen Termin habe,Bei der Schuldner Beratung wurde mir gesagt,es wäre gut sich vorher um solch ein Konto zu bemühen. Ich möchte keinen Fehler machen,deshalb meine Frage. MfG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Lange,

    unsere Empfehlung deckt sich mit dem Rat, den Sie von der Schuldnerberatung erhalten haben. Die Eröffnung des P-Kontos bewahrt Sie vor Pfändungen durch die Gläubiger und verschafft Ihnen für die Wochen vor dem Privatinsolvenzverfahren einen dringend benötigten finanziellen Spielraum. Ihre Gläubiger sollten vorerst nichts von dem neuen Konto erfahren, daher sollten Sie eine andere Bank wählen. Hier haben wir für Sie mehr Informationen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zusammengestellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert