der Grundfreibetrag in Höhe von 1.178,59 Euro wird nicht überschritten, daher sollte das gesamte Einkommen frei verfügbar sein, es sei denn es handelt sich um “mitgenommenes” Geld aus den Vormonaten.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
der Grundfreibetrag in Höhe von 1.178,59 Euro wird nicht überschritten, daher sollte das gesamte Einkommen frei verfügbar sein, es sei denn es handelt sich um “mitgenommenes” Geld aus den Vormonaten.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht