P-Konto in der Wohlverhaltensperiode

Guten Tag. Ich würde gerne wissen ob ein P-Konto in der Wohlverhaltensperiode noch nötig ist oder ob man es wieder auf ein normales Girokonto umstellen kann?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Schadow,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich erlangen Sie nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, ein P-Konto für die Zeit der Wohlverhaltensperiode zu haben. Es erleichtert die notwendige Abführung des pfändbaren Teils Ihres Einkommens an den Treuhänder.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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