P-Konto in der Wohlverhaltensphase

Kann das P-Konto in der Wohlverhaltensphase wieder in ein Guthabenkonto umgewandelt werden? Da aktuell noch die Abfuhr an Geldeingängen die nicht vom Arbeitgeber sind, gesperrt sind. Oder muss dies vom Treuhänder beantragt werden?
Vor- und Nachteile Kontoänderung?

2 Kommentare
  1. Shadowlinder
    says:

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Top Seite

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich können Sie das Konto wieder in normales Konto umstellen. Sie sollten sicherstellen, dass dennoch der pfändbare Betrag Ihres Gehalts an den Treuhänder abgeführt wird.

    Bezüglich der Vor- und Nachteile einer Umwandlung kann ich Ihnen einen Artikel auf unserer Webseite empfehlen: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/fragen-und-antworten-zum-p-konto/

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert