P – Konto in Wohlverhaltensphase

Meine Frage wäre, ob in der Wohlverhaltensphase das P . Konto noch nötig ist.
Mein Insolvenzverwalter läßt einen Betrag von meiner Rente pfänden. Den Rest, der mir laut Pfändungstabelle zusteht wird auf mein P – Konto überwiesen. Dieser Betrag ist höher als der Freibetrag der Bank. Die Bank tätig keine Überweisungen mehr, obwohl ein Guthaben vorhanden ist, das sich nun stetig erhöht.
Dürfte oder kann ich mein P- Konto wieder in ein “normales” Konto umwandeln ohne Schwierigkeiten zu bekommen oder wäre evtl. sogar mein ganzes Geld weg?
Es liegen bei mir keine Kontopfändungen vor.

Für Ihre Antwort vielen Dank im voraus

MfG

2 Kommentare
  1. Müller
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
    Ich habe mich an das Insolvenzgericht gewandt um mein Freibetrag bei der Bank entsprechend zu erhöhen. Auch habe ich beantragt mir das auflaufende Guthaben zu überlassen. Ich bin sehr gespannt, ob ich mein mir zustehendes Geld wieder bekomme.

    MfG
    Herr Müller

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir raten regelmäßig unseren Mandanten zu einem Pfändungsschutzkonto. Die Vorteile sind Ihnen sicherlich bekannt. Ihre Problematik ist uns aber ebenfalls nicht fremd. Selbstverständlich ist es möglich, durch einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen Insolvenzgericht eine Anpassung der Pfändungsfreigrenzen auf dem Pfändungsschutzkonto vorzunehmen. Es kann eben der Betrag freigegeben werden, der Ihnen als Betrag – nach der Pfändung des Insolvenzverwalters – auf Ihr Konto ausgezahlt wird.

    Gerne bieten wir Ihnen in diesem Zusammenhang ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch an. Gerne erörtern wir in diesem Rahmen mit Ihnen die Möglichkeiten einer anwaltlichen Begleitung. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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