Restschuldbefreiung, § 300 InsO.
Hallo,
mir wurde die Restschuldbefreiung, § 300 InsO.erteilt, nun obwohl ich nach dem Gesetz jetzt Schuldenfrei bin kann ich mir nichts finanzieren lassen. Das Problem die Schufa löscht erst nach 3 Jahren die Einträge, gibt es ein Rechtliches Instrument die Löschung per Gesetz zu erzwingen oder muss ich damit Leben nach 6 Jahren Inso noch mal 3 Jahre warten zu müssen.
Sehr geehrter Fragesteller,
bedauerlicherweise liegen Sie mit Ihrer Einschätzung richtig. Ihre von der Schufa festgestellte Bonität wird sich erst nach Ablauf von drei Jahren verbessern:
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/allgemein/schufa-und-insolvenz/
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/allgemein-insolvenzrecht/schufa-fragen-und-antworten-schufaeintrag/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt