Restschuldbefreiung, § 300 InsO.

Hallo,
mir wurde die Restschuldbefreiung, § 300 InsO.erteilt, nun obwohl ich nach dem Gesetz jetzt Schuldenfrei bin kann ich mir nichts finanzieren lassen. Das Problem die Schufa löscht erst nach 3 Jahren die Einträge, gibt es ein Rechtliches Instrument die Löschung per Gesetz zu erzwingen oder muss ich damit Leben nach 6 Jahren Inso noch mal 3 Jahre warten zu müssen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    bedauerlicherweise liegen Sie mit Ihrer Einschätzung richtig. Ihre von der Schufa festgestellte Bonität wird sich erst nach Ablauf von drei Jahren verbessern:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/allgemein/schufa-und-insolvenz/

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/allgemein-insolvenzrecht/schufa-fragen-und-antworten-schufaeintrag/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert