PBescheinigung,

Ich habe einen Freibetrag von 1840€ unter Berücksichtigung meines Ehemannes, der mit mir zusammen wohnt. Die P Bescheinigung erkennt der Insolvenzverwalter nichts für an und hat bei dem Rententraeger VBL beantragt, dass diese Rente in Höhe von 199 € an ihn ausgezahlt werden muss.
Die VBL hatte zuvor gemeinsam mit der gesetzlichen Rente festgestellt (insgesamt 1750€) dass mein anwendbarer Betrag vorhanden ist.
Die Zahlung ist gestoppt bis zu Klaerung, was kann ich tun?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin.
    Verfügungen des Schuldners über Guthaben, das nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wirkungen des Pfändungsschutzkontos nicht von der Pfändung erfasst wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Freigabe dieses Kontoguthabens durch den Insolvenzverwalter. So ist es in § 36 InsO geregelt.
    Beste Grüße

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