Pfändung
Meine Frau hat eine Rente von 1130 € . Ich habe eine Rente von 600 € und muss 170 € für meine Krankenkasse bezahlen. Der GV meint , das ich nur bis 400 als Unterhaltspflichtige Person gelten würde. Da ich 430 € habe könnte meine Frau gepfändet werden. Ist das so korrekt ?
Sehr geehrter Herr Betschke,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich liegt der unpfändbare Grundfreibetrag seit dem 01. Juli bei 1.133,80 €. Sie und Ihre Frau liegen beide unterhalb dieses Freibetrages, daher ist bei Ihnen beiden keine Pfändung der Rente möglich, unabhängig davon, ob Sie als unterhaltsberechtigte Person Ihrer Frau anzusehen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt