Pfändungsbeträge
sind Spesen, Nachtzulage, Sonnntagszulage pfändungsfrei?
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Sehr geehrter Herr Heine,
zu dieser Thematik empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/gerichtsurteil-des-landesarbeitsgerichts-berlin-brandenburg-unpfaendbarkeit-von-schichtzulagenbekannt-aus/
Spesen unterliegen in der Regel nicht der Pfändung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt