Pfändungsfreier Betrag
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wird bereits mein Gehalt laut Pfändungstabelle gepfändet und zusätzlich auch mein P Konto bis zur Schutzgrenze. Falls ein Insolvenzverfahren stattfindet, wird dann weiterhin beides mit einfließen oder nur der Betrag laut Tabelle?
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich berechnet sich das pfändbare Einkommen nach der Pfändungstabelle. Sie sollten diese Thematik mit dem Treuhänder besprechen, da jeder die Durchführung anders handhabt.
Gerne können wir Ihren konkreten Fall am Telefon im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung besprechen. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt