wohlverhaltensperiode

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe da mal zwei Fragen.
1. Darf man in der wohlverhaltungsperiode eine GmbH mit einem Darlehen kaufen.
( Beispiel: die GmbH stellt dem Geschäftsführer ein Darlehen zur verfügung um die GmbH zu Kaufen, weil der Gesellschafter aus Altersgründen die GmbH verkaufen möchte.
Also meine Frage ist, dürfte die Person in der wohlverhaltungsperiode die GmbH mit einem Darlehen kaufen ?
2. Ist wenn man in der Wohlverhaltungsperiode eine GmbH mit einem Darlehen Kauft, die restschuldbefreiung in Gefahr ?

Mit freundlichen Grüßen

Sophia

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für die Nachricht. Grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Verbot für die Aufnahme von Verbindlichkeiten in der Wohlverhaltensphase. Sie können demnach in der Wohlverhaltensphase neue Verbindlichkeiten eingehen und Darlehen aufnehmen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie die Raten des Darlehens von Ihrem pfändungsfreien Vermögen bezahlen können. Ansonsten könnte eine Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs.1 Nr.4 InsO im Raum stehen. Solange Sie nicht erwarten, dass der Darlehensgeber rechtliche Schritte gegen Sie einleiten würde (während der Wohlverhaltensphase), ist die Gefahr einer Restschuldbefreiungsversagung gering.

    Sie sollten ebenfalls beachten, dass Sie, wenn Sie selbst als Geschäftsführerin arbeiten möchten und mehr als 50 % der GmbH Anteile halten, als Selbstständige im Sinne des Insolvenzrechts gelten. Das führt dazu, dass Ihr Einkommen nicht nach der Pfändungstabelle berechnet wird, sondern anhand des fiktiven Einkommens. Hierzu empfehle ich Ihnen den folgenden Artikel:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/wie-berechnet-der-insolvenzverwalter-den-pfaendbaren-betrag-bei-selbststaendigen-und-freiberuflern/

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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