Der Mehrbetrag über 3.292,09 Euro ist immer noch voll pfändbar.
Oder ist das ein Tippfehler in der letzten Zeile?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2017-07-03 13:08:462017-07-03 13:08:46Pfändungstabelle ab 1.7.17
2Kommentare
Tomate Schaff Es In 3 J. says:
Supi,
und danke für die rasche Antwort.
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für den Hinweis. In der Tat, es ist ein Tippfehler. Der richtige Betrag ist 3.475,79 Euro. Der Mehrbetrag über 3.475,79 Euro ist voll pfändbar. Wir werden unverzüglich eine Änderung vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
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Supi,
und danke für die rasche Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für den Hinweis. In der Tat, es ist ein Tippfehler. Der richtige Betrag ist 3.475,79 Euro. Der Mehrbetrag über 3.475,79 Euro ist voll pfändbar. Wir werden unverzüglich eine Änderung vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt