Pfändungstabelle ab 1.7.17
Der Mehrbetrag über 3.292,09 Euro ist immer noch voll pfändbar.
Oder ist das ein Tippfehler in der letzten Zeile?
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Supi,
und danke für die rasche Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für den Hinweis. In der Tat, es ist ein Tippfehler. Der richtige Betrag ist 3.475,79 Euro. Der Mehrbetrag über 3.475,79 Euro ist voll pfändbar. Wir werden unverzüglich eine Änderung vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt