Pfändungstabelle ab 1.7.17

Der Mehrbetrag über 3.292,09 Euro ist immer noch voll pfändbar.
Oder ist das ein Tippfehler in der letzten Zeile?

2 Kommentare
  1. Tomate Schaff Es In 3 J.
    says:

    Supi,

    und danke für die rasche Antwort.

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für den Hinweis. In der Tat, es ist ein Tippfehler. Der richtige Betrag ist 3.475,79 Euro. Der Mehrbetrag über 3.475,79 Euro ist voll pfändbar. Wir werden unverzüglich eine Änderung vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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