Pfändung – Abtretungsklausel

Guten Tag Herr Kraus,

ich habe eine dringende Frage an Sie: ich habe zwei Kreditverträge, die ich sehr bald nicht mehr bezahlen kann. In allen Krediten ist eine Abtretungsklausel enthalten.

Stimmt es also, dass die Banken nun in mein Konto Pfänden werden? Ich habe vor, schnell ein P-Konto zu beantragen.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Guten Tag,

    durch die Abtretungsklausel werden die Banken in der Tat fähig sein, gegen Sie alsbald zu vollstrecken. Sie werden Sie wohl zur Zahlung auffordern und danach Ihr Einkommen Pfänden.

    Auf jedem Fall empfehle ich Ihnen, ein neues Guthabenkonto bei einer anderen Bank einzurichten. Lassen Sie sich ihre Einkünfte nur noch auf dieses Konto überweisen.

    Nur wenn Sie nicht schon bald die Zahlungen an Ihre Gläubiger einstellen wollen, um eine Entschuldung vorzunehmen, empfehle ich Ihnen, das neue Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

    Wenn Sie allerdings eine Entschuldung – sei es durch Vergleich oder per Insolvenz – planen, sollten Sie das neue Konto ohne Umwandlung zu einem P-Konto nutzen. So haben Sie schlichtwegs mehr Geld zur Verfügung und entgehen starken Verfügungsbeschränkungen durch die Bank.

    Bei P-Konten kommt es oft zu Einbehalten des unpfändbaren Teils des Einkommens. Danach erfordert es einigen Aufwand, an dieses Geld zu kommen. Dies lässt sich durch ein neues Konto vermeiden.

    Ich hoffe, dass die Antwort hilfreich war,

    MfG

    Rechtsanwalt Andre Kraus

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