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Guten Tag Herr Kraus,

ich glaube die Voraussetzung einer Privatinsolvenz zu haben. Zusätzlich durch Zahlungsunfähigkeit §§ 305 etc zu beantragen. Ich soll vom AA (Jobbörse) einen Gutschein für die Schuldenberatung erhalten, ist dieser für die Privatinsolvenz ausreichend?
MfG
Jo Rö

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Hallo Jo Rö,

    um eine kostenfreie Begleitung eines Anwaltes durch die außergerichtliche Schuldenbereinigung im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zu bekommen, bedarf es eines Beratungshilfescheines zur Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches nach § 305 InsO.

    Sehen Sie sich dazu gerne unser Video an:

    http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz/so-erhalten-sie-beratungshilfe-kostenlose-hilfe-vom-rechtsanwalt/

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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