Privat.- oder Regelinsolvenz

Ich war sowohl Freiberuflich Selbstständig als Inhaber von Betrieben welche längst abgewickelt wurden. Jedoch bestehen aus diesen Tätigkeiten Verbindlichkeiten, die ich heute da Rentner nicht mehr bedienen kann. Mir ist nicht ganz deutlich geworden welche Art eine Insolvenz für mich tatsächlich greifen würde,

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Herr W.
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ehemals Selbstständige können unter der Voraussetzung Privatinsolvenz anmelden, dass sie maximal 19 Gläubiger haben und keine offenen Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen. Wenn Sie nur einige wenige Gläubiger mehr als 19 haben, empfiehlt es sich, Ihre Schulden bei diesen zu bezahlen und dann Privatinsolvenz zu beantragen.
    Beste Grüße

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