private Gegenstände nach Insolvenz in FeWo

Guten Tag, seit 05/2014 in der Insolvenz, Abschluss Insolvenzverfahren 06/2016. Gemeinsame FeWo mit Ex-Partner (der nicht in insolvent ist) wurde durch Insolvenzverwalter verkauft, wovon ich erst sehr viel später erfahren habe. In der FeWo befanden sich noch diverse persönliche Gegenstände von mir und meinen bereits volljährigen Kindern. Name und Anschrift des Käufers liegt inzwischen vor. Auch ein Inventar-Übergabeprotokoll, in dem einige persönliche Gegenstände aufgelistet und wieder durchgestrichen wurden. Diverse persönliche Gegenstände sind nicht gelistet. Übergabeprotokoll unterschrieben von Ex-Partner und Käufer. Auf Nachfragen bei Ex-Partner reagiert dieser nicht. Inso-Verwalter hält sich raus. Gibt es ein Auskunftsrecht, was mit den persönlichen Gegenständen geworden ist, von denen einige wertvoll sind (Ski-Ausrüstungen etc.).

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    generell entspricht dieser Vorgang der Standardprozedur bei der Verwertung von Vermögensgegenständen. Da in gemeinsamen Haushalten oftmals nicht unterschieden werden kann, welche Gegenstände im Eigentum des Insolvenzschuldners, und welche im Eigentum des Ehegatten stehen, wird eine Verwertung in der Regel mit Zustimmung des Ehegatten erfolgen.

    Ein direktes Anrecht des Schuldners auf Information besteht daher in Ihrem Fall wohl nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert