für einen Privatinsolvenzantrag benötigen Sie eine Bescheinigung einer “geeigneten Person oder Stelle”. Das heißt, Sie sind bei der Erstellung des Insolvenzantrags auf die Hilfe einer Schuldnerberatung oder Anwaltskanzlei angewiesen.
Gerne bieten wir Ihnen an, das weitere Vorgehen in einem kostenfreien telefonischen Beratungsgespräch zu erläutern. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung gerne an unter 069 – 348 79 040!
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
für einen Privatinsolvenzantrag benötigen Sie eine Bescheinigung einer “geeigneten Person oder Stelle”. Das heißt, Sie sind bei der Erstellung des Insolvenzantrags auf die Hilfe einer Schuldnerberatung oder Anwaltskanzlei angewiesen.
Gerne bieten wir Ihnen an, das weitere Vorgehen in einem kostenfreien telefonischen Beratungsgespräch zu erläutern. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung gerne an unter 069 – 348 79 040!
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
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