Private Insolvenz

Sehr geehrter Damen und Herren,

im Jahre 2017 habe ich meinem Exmann, welcher sich seit 2016 in der PI befindet, ein Darlehen gewährt, dieses hat er mir quittiert. Seit 2019 , nach mehrmaliger pers. Ansprache und schriftlicher Aufforderung mir den Betrag zurückzuzahlen, bzw. mir eine schriftl. Rückzahlungsverpflichtung zu erteilen, bin ich jetzt ratlos. Denn nach meiner letzten Bitte sich einvernehmlich mit mir zu einigen, habe ich nur die Info erhalten, das zum Ende des Jahres die Restschuldbefreiung ansteht und er erst danach an einer Einigung interessiert ist. Nun habe ich die Befürchtung, dass ich mein Geld nicht wiedersehe. Leider betrachtet er seine Insolvenz mittlerweile als Kavaliersdielikt, denn der PI ist eine Firmeninsolvenz (GF) vorangegangen. Vlt. können Sie mir einen Rat geben, wie ich mich verhalten sollte, bzw. welchen Weg ich beschreiten kann.

Vielen Dank und freundliche Grüße,

S. Schmitt

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    während des laufenden Insolvenzverfahrens muss Ihr Exmann alle pfändbaren Einkünfte an den Insolvenzverwalter abführen. Er müsste den Kredit also also aus dem unpfändbaren Einkommen zurückzahlen, dieses ist jedoch grundsätzlich nur zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreichend. Somit ist eine Rückzahlung im laufenden Verfahren eher unwahrscheinlich.
    Sollte Ihr Exmann Ihnen bei Abschluss des Darlehens die Privatinsolvenz verheimlicht und falsche Angaben zu seiner Vermögenssituation gemacht haben, so wäre dies unter Umständen als Betrug zu werten.
    Ein Weg wäre, die Forderung titulieren zu lassen, um eine mögliche Verjährung zu vermeiden und die Forderung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens durchzusetzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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