vorzeitige Restschuldbefreiung

Guten Tag, meinem Mann wurde die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt.Der Beschluss ist vom 30.06.2020 Ab wann ist dieser Beschluss rechtskräftig ? Wie bekommt der Arbeitgeber Bescheid, dass keine Pfändungsgelder mehr an den Treuhänder abgeführt werden müssen? Bekommt der Arbeitgeber auch diesen Beschluss zu geschickt und von wem( Gericht oder Treuhänder? Danke für ihre Antwort
freundliche Grüße

3 Kommentare
  1. Mario K. .
    says:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    mein IV läuft seit dem 15.07.2015. Die Verfahrenskosten sind auf jeden Fall beglichen (monatliche Pfändung Einkommen i. H. v. ca. 300€) und ich habe bereits im November 2019 den Antrag auf vorzeitige Beendigung (nach fünf Jahren) gestellt. Das Gericht hat mir den Eingang meines Antrags bestätigt und mir mitgeteilt, dass erst nach dem 15.07.2020 über den Antrag entschieden wird. Bisher habe ich noch nichts gehört.
    Meine Frage: Gibt es für diese Entscheidung eine Frist, die das Gericht einhalten muss?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

    Mario K.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      eine Frist gibt es im Grunde genommen nicht. Das Gericht hat auf Antrag des Schuldners hin über die Restschuldbefreiung zu entscheiden.
      Grundsätzlich wäre es empfehlenswert, noch einmal beim Gericht anzufragen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    der Beschluss wird rechtskräftig, wenn nach Ablauf der fünf Jahre die der Beschluss über die Restschuldbefreiung zugestellt wurde und die Frist zur sofortigen Beschwerde abgelaufen ist, diese beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
    Die Abtretungsfrist endet mit Ablauf der fünf Jahre. Geld, welches danach noch an den Insolvenzverwalter überwiesen wird, muss dieser zurückerstatten.
    In der Regel informiert der Treuhänder den Arbeitgeber über das Ende der Abtretungsfrist. Ihr Mann kann dem Arbeitgeber aber auch den Beschluss vorlegen und ihn somit darüber informieren, dass die Abtretungsfrist beendet ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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