private Krankenzusatzversicherung

Sehr geehrtes KG Team,
ich habe eine Frage.
Ich befinde mich seit Januar 2021 in der Privatinsolvenz. Ich habe eine private Krankenzusatzversicherung, die ich jetzt in Anspruch nehmen musste für einen Zuschuss zu einer Brille und einer Zahnarztbehandlung.
Da dieses Geld auf mein Konto gegangen ist und mein monatlicher Freibetrag überschritten ist, komme ich an dieses Geld nicht heran.
Besteht die Möglichkeit, die Leistungen aus der Krankenzusatzversicherung aus der Pfändung herauszunehmen?
Wenn ja, muss dieses beim zuständigen Gericht beantragt werden, formlos oder mit einem bestimmten Antragsformular?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten W

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller ,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Wenn Sie ein P-Konto haben können Sie beim zuständigen Amtsgericht für Erstattungen der Krankenversicherung einen einmaligen Erhöhungsantrag für die Freigrenze stellen. Sie müssen aber nachweisen, dass es sich bei dem Geld tatsächlich um die Erstattung einer Behandlung handelt und dem Antrag diesen Nachweis beifügen.
    Beste Grüße

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