hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit gibt es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Sie in der Privatinsolvenz sind oder nicht – insofern können die gewöhnlichen Kosten ggf. abgesetzt werden.
MfG
RA Andre Kraus
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Hallo,
hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit gibt es grundsätzlich keinen Unterschied, ob Sie in der Privatinsolvenz sind oder nicht – insofern können die gewöhnlichen Kosten ggf. abgesetzt werden.
MfG
RA Andre Kraus