privatinsolvenz
Ich soll zum ersten Gespräch mit meinem Insolvenzverwalter einen Mietvertrag mitbringen Ich wohne bei meiner Freundin und beteilige mich mich an den Kosten für wohnen und heizen mit 300€ allerdings haben wir nur eine mündliche Vereinbarung .Mein Nettogehalt liegt bei 1100€
Sehr geehrter Herr Kittel,
sollten Sie aktuell keinen schriftlichen Mietvertrag vorliegen haben, empfehlen wir Ihnen dem Verwalter den Grund und Umstand hierzu zu erläutern und aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt