Sonderzahlungen/ Tandieme
Hallo,
ich arbeite Vollzeit im Vertrieb und bekomme einmal im Jahr eine Tantieme/ Zielerreichung. Die Summe lag bei netto 4697€ hier wird noch mein Fahrzeug berechnet. Sachbezug PKW 326,00, Dienstwagen (KM)68,60. Wie ist der Umgang mit solchen Sonderzahlungen? Mein Arbeitgeber hat mit 1445,85 ausgezahlt.
Ich weiß nicht ob die Berechnung richtig ist. Können Sie mir sagen wie diese berechnet werden und ob man grundsätzlich einen Teilanspruch hat auf die Zahlungen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
rein rechtlich wird Ihre Sonderzahlung als Einkommen gewertet. Sollten Sie sich in der Insolvenz befinden, wird der Nettobetrag ohne Abzug für den PKW für die Pfändungsberechnung verwendet. Die Pfändung richtet sich nach der Pfändungstabelle.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Ghendler,
ich befinde mich in der Insolvenz. Leider ist meine Insolvenzverwalterin nicht sonderlich kommunikativ. Sie berechnet das Fahrzeug jeden Monat als Geldwerter Vorteil.
Auf Fragen bekomme ich meist keine Antwort. Ist Sie verpflichtet mit mir zu reden? oder ist dieses Verhalten normal?
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
in aller Regel ist der Verwalter nicht verpflichtet Ihnen sein Handeln zu erklären. Eine tatsächliche unrechtmäßige Behandlung durch der Insolvenzverwalter sollten Sie dem Insolvenzgericht aufzeigen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt