Sonderzahlungen/ Tandieme

Hallo,

ich arbeite Vollzeit im Vertrieb und bekomme einmal im Jahr eine Tantieme/ Zielerreichung. Die Summe lag bei netto 4697€ hier wird noch mein Fahrzeug berechnet. Sachbezug PKW 326,00, Dienstwagen (KM)68,60. Wie ist der Umgang mit solchen Sonderzahlungen? Mein Arbeitgeber hat mit 1445,85 ausgezahlt.
Ich weiß nicht ob die Berechnung richtig ist. Können Sie mir sagen wie diese berechnet werden und ob man grundsätzlich einen Teilanspruch hat auf die Zahlungen?

3 Kommentare
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    rein rechtlich wird Ihre Sonderzahlung als Einkommen gewertet. Sollten Sie sich in der Insolvenz befinden, wird der Nettobetrag ohne Abzug für den PKW für die Pfändungsberechnung verwendet. Die Pfändung richtet sich nach der Pfändungstabelle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    • Knoblich
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghendler,

      ich befinde mich in der Insolvenz. Leider ist meine Insolvenzverwalterin nicht sonderlich kommunikativ. Sie berechnet das Fahrzeug jeden Monat als Geldwerter Vorteil.

      Auf Fragen bekomme ich meist keine Antwort. Ist Sie verpflichtet mit mir zu reden? oder ist dieses Verhalten normal?

      MfG

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in aller Regel ist der Verwalter nicht verpflichtet Ihnen sein Handeln zu erklären. Eine tatsächliche unrechtmäßige Behandlung durch der Insolvenzverwalter sollten Sie dem Insolvenzgericht aufzeigen

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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