Privatinsolvenz

Ich hatte 2012 mit der Privatinsolvenz angefangen und hatte bis Ende Dezember 2018 jeden Monat an meine Gläubiger bezahlt. Ich hatte niemanden vergessen.
Alle anderen Gläubiger haben auf die Restschulden verzichtet. Während einer der Gläubiger jetzt noch einmal die gleiche Summe fordert, die ich bezahlt hatte.
Allerdings habe ich keine Restschuldbefreiung beantragt, da mir das niemand gesagt hatte. Ich habe nur ein Urteil indem dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt und der Beginn mitgeteilt wurde.
Es lief alles damals über die Schuldner Beratung von der Arbeitsagentur.
Ich hatte von Januar 2019 bis heute keine weiteren bzw. Neuen Schulden mehr gemacht.
Muss ich dem alten Gläubiger dessen alte Schulden ich schon bezahlt hatte, noch einmal dieselbe Höhe bezahlen? Und darf der mir mit Vollstreckung drohen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn es sich um einen Schuldenbereinigungsplan gehandelt hat, dem die Gläubiger zugestimmt haben, so haben Sie vermutlich einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Allerdings wäre es sehr wichtig, die Unterlagen genau durchzulesen. Nur dann kann man nachvollziehen, was einmal vereinbart wurde.
    Ein einmal vereinbarter Vergleich ist bindend, wenn Sie die Verpflichtungen immer erfüllt haben. Dann kann der Gläubiger nicht im Anschluss den Restbetrag fordern, auf den er ursprünglich verzichtet hatte. Ohne Kenntnis des genauen Hergangs kann ich jedoch nicht beurteilen, ob der Gläubiger tatsächlich kein Geld mehr fordern kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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