Genossenschaftsanteile

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und habe anstelle einer Mietsicherheit für
900 Euro Genossenschaftsanteile erworben. Als ich in die Privatinsolvenz ging, war das für meine Insolvenzverwalterin ok und die 900 Euro wurden nicht angegriffen.
Nun fand ein Vermieterwechsel statt und die neue Wohnungsgenossenschaft möchte nur 520 Euro.
Ich habe meine alten Genossenschaftsanteile gekündigt und nun werden 520 Euro Genossenschaftsanteile an meinen neuen Vermieter überwiesen und 380 Euro gehen an mich.
Nun erhebt meine Insovenzverwalterin Anspruch auf die 380 Euro. Ist das rechtens?
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Amelie Weber

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Weber,

    grundsätzlich würde ich den Sachverhalt so einordnen, dass es sich bei den 380 Euro um einen Vermögenswert handelt, der zur Insolvenzmasse gezogen werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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