Privatinsolvenz

Hallo meine Damen und Herren

Ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz und habe irgendwann im Februar einen Brief meines Treuhänders bekommen. Dieser Brief wurde leider von einem Familienmitglied verlegt so das ich bis heute (beim putzen hab ich ihn gefunden)
Davon nichts wusste!! In diesem Brief stand das ich bis 31.03.20 die letzten 3 Lohn Bescheide zusenden musste. Das habe ich dann heute 14 Tage später gemacht. Mein Treuhänder habe ich angerufen, der hat mich informiert das er dem Gericht schon gemeldet hat das ich noch nichts gesendet habe. Ist dadurch meine restschuldbefreiung versagt ?? Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, da ich beim zuständigen Gericht niemanden erreicht habe .

Vielen Dank für ihre Hilfe

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich kann bei Nichterfüllung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten die Restschuldbefreiung versagt werden. Allerdings nur, wenn dies vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt. In diesem Fall ist eher leichte Fahrlässigkeit anzunehmen.

    Des Weiteren haben Sie von sich aus die Auskunft nachträglich eingereicht, bevor der Insolvenzverwalter Sie kontaktiert hat oder gar den Gläubigern ein Schaden entstanden ist. Somit wäre eine Versagung der Restschuldbefreiung in diesem Fall auch unverhältnismäßig.
    Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche und allgemeine Einschätzung handelt. Weitere Auskünfte sind nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Termins möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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