Warten auf Eröffnung

Hallo mein Lebensgefährte wartet seit Mitte Februar auf seine Privatinsolvenzeröffnung. An wen kann er sich wenden, denn er hat Lohnfändungeb und weiß nicht mehr von was er leben soll. Seine Anwältin tun nichts, reagiert auf keine Anrufe mehr. Sie meinte erst ca 4 Wochen dann ist es durch. Ab wen kann er sich wenden, damit es nun voran geht ? Laut Anwältin wäre sie mit dem abschicken des Antrages nicht mehr zuständig.

Danke im Voraus

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    er hat sicherlich vom zuständigen Anwalt das Aktenzeichen erhalten, hiermit kann er sich beim zuständigen Gericht melden und eventuell vom Rechtspfleger etwas erfahren. Vermutlich sind die Gerichte ebenfalls aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation ausgelastet, denn normalerweise ist die genannte Dauer von vier Wochen realistisch.
    Bezüglich der Pfändung sollte der Arbeitgeber ja zumindest den unpfändbaren Betrag überweisen, so dass die Lebenshaltungskosten gedeckt sein sollten. In der Insolvenz wird ihm ja der gleiche Betrag verbleiben. Sollte auch eine Kontopfändung vorliegen, so ist ein P-Konto dringend zu empfehlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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