Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz zu mir, ich befinde mich seit 02.2016 in der Privatinsolvenz und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Nach längerer Krankheitsphase wurde ich 2017 Rückwirkend zu 08.2015 berentet. Ich beziehe die volle Erwerbminderungsrente und seit 2018 unbefristet bis zur meine Regelrente im Jahr 2032. Ich habe in meinem Haushalt noch meinen Sohn zum Unterhalt , der im August 2020 seine Ausbildung beendet. Ich bin unter dem Pfändungsfreibetrag und habe ein Pfändungsfreies Konto.Nun zu meiner Frage/n
Ich konnte nie etwas ins Treuhänderkonto von meiner Rente einzahlen, allerdings hat der Treuhänder meine Genossenschaftsanteile gekündigt (ca. ca. 1500,00 €) und aus einem Arbeitsrechtfall wurde von meinem ehemaligen AG an meinem damaligen Anwalt die ca. 4500,00 € gezahlt. Dieser stand oder steht mit meinem Treuhänder in Verbindung, obwohl der Treuhänder sich nie auch meinem Anwalt gegenüber äußert. Im 02.2021 wäre ja das 5te Jahr um. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich einen Antrag stellen auf Verkürzung? Reicht das Geld für die Verfahrenskosten aus? Was muss ich noch berücksichtigen?
Hoffe ich konnte einen kleinen Einblick geben und sie mir mit ein paar Antworten helfen.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    1. Alle möglicherweise relevanten Umstände sind dem Insolvenzverwalter anzuzeigen. In Ihrem
    Fall ist damit ihr Insolvenzverwalter u.a. von der Geldzahlung an Ihren Rechtsanwalt zu informieren.
    2. Den Antrag auf Verkürzung ist durch Sie beim Insolvenzgericht zu stellen (§ 300 InsO).
    3. Ob das Geld für die Berichtigung der Verfahrenskosten ausreicht, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel sind die Verfahrenskosten nicht höher als die von Ihnen bereits gezahlten 6000 Euro. Von Ihrem Insolvenzverwalter können Sie eine Aufstellung der Verfahrenskosten erfragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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