Firmengründung zwecks Immobilieninvestments

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich Ihnen bereits vorab für Ihre Zeit und Mühen danken. Ein solcher teilweiser kostenloser Service ist heutzutage nicht unbedingt selbstverständlich.

Kurz zur Situation:

Ich bin dabei mit einem Partner einen Immobilienbestand aufzubauen. Vor dem ersten Investment ist jedoch noch die grundlegende Weichenstellung zu prüfen.

Um Steuervorteile zu generieren wäre generell zunächst die Eröffnung einer GmbH bzw. UG Holding mit einer UG oder GmbH als Tochtergesellschaft angedacht.

Zum Einen würden wir gerne erfahren, ob es aus Kostengründen Sinn machen würde die ersten Einheiten auf privater Ebene zu erwerben und diese dann zu einem späteren Zeitpunkt in die Gesellschaft zu transferieren. (Firmen- und Buchhaltungskosten vs. Zahlung von doppelter Grunderwerbssteuer und Notarkosten) oder ob hierfür der Einsatz einer GbR sinniger wäre, da hier die Grunderwerbssteuer bei der Übertragung entfallen würde.

Zum Anderen wäre noch die Frage offen, wieviel Stammeinlage für eine GmbH und GmbH-Holding mindestens zu leisten wäre.

Ferner war auch ein Gedanke, dass Ganze mit einer GmbH & Co KG zu realisieren.

Nochmals Vielen Dank für Ihre Hilfestellung vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Jänsch

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Jänsch,

    vielen Dank für Ihre Frage und das Vertrauen in uns.

    Gerne beraten wir Sie bezüglich der Gesellschaftsgründung.

    Für das Halten und Verwalten von Immobilien ist oftmals die vermögensverwaltende Personengesellschaft, wie die GbR oder die KG, die geeignetste Gesellschaftsform.
    Steuersubjekt ist grundsätzlich nicht die Gesellschaft als Gesamthand sondern der einzelne Gesellschafter. Das steuerliche Ergebnis wird zunächst auf Ebene der Gesellschaft festgestellt und dann anteilig den einzelnen Gesellschaften auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags zugeordnet.

    In Abgrenzung dazu ist auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft möglich. Immobilien im Eigentum von Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, gehören zwingend zum Betriebsvermögen der Gesellschaft und die Erträge aus der Vermietung sind steuerlich stets Einkünfte aus Gewerbebetrieb, es sei denn, die Voraussetzungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung liegen vor.

    Die Weichenstellung der Gesellschaftsgründung sollte maßgeblich davon abhängen, welchen Zweck Sie neben dem bloßen Erwerb der Immobilien verfolgen. Daher bitte ich Sie uns über die kostenlose Hotline zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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