eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren ist möglich, wenn Sie diese beim Insolvenzgericht beantragen, die Kosten für das Verfahren beglichen wurden und Sie mindestens 35 Prozent der Schulden getilgt haben (§§ 304 Abs. 1, 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO).
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren ist möglich, wenn Sie diese beim Insolvenzgericht beantragen, die Kosten für das Verfahren beglichen wurden und Sie mindestens 35 Prozent der Schulden getilgt haben (§§ 304 Abs. 1, 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO).
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht