P-Konto

Hallo,

ich habe wohl im laufe dieser oder letzter Woche eine Kontopfändung erhalten und dies erst jetzt gemerkt als ich den restlichen Lohn vom Monat April abheben wollte ( mein Lohn komm immer so am 8 des Monats).

Wie sieht das nun mit dem Freibetrag aus wenn ich am 4.5.20 ein P-Konto eröffne zählt dann das Geld was aktuell auf dem Konto ist als Geldeingang im Monat Mai obwohl es am 8.4 eingegangen ist, denn dann hätte ich ein Problem da am 8.5 ja wieder mein Lohn kommt oder zählt es als Geldeingang April und ich kann es ganz normal abheben ( hätte ich das Konto im April schon gehabt wäre ich auch nicht über mein Freibetrag gekommen.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, hängt die Beantwortung der Frage auch davon ab, wann Ihrer Bank der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt worden ist. Möglicherweise wird Ihr im April überwiesenes Arbeitseinkommen vom Pfändungsschutz gemäß § 850k Abs. 1 S. 4 ZPO noch erfasst. Jedenfalls ist es in Ihrer Situation ratsam, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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