Privatinsolvenz
Mein Bruder befindet sich im Privatinsolvenzverfahren seit 5 Jahren. Er erbte durch den Tod der Eltern 2019 ca. 4400 Euro, so wie ich. Diese Summe hat er so wie ich zum Einrichten einer gemeinsamen Wohnung 2019 ausgegeben. Jetzt fordert der Insolvenzanwalt von meinem Bruder lt. Nachlassverzeichnis vom Monat Septemer 2020, diese Summe an ihn zu überweisen die er ja nun nicht mehr hat, was können wir tun? Haben Ratenzahlung meinerseits angeboten. MfG. Heiko Beez
Sehr geehrter Herr B.,
eine angenommene Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode muss zur Hälfte an den Insolvenzverwalter herausgegeben werden. Ist das Geld bereits ausgegeben, kommt Wertersatz in Geld zur Hälfte des Erbes in Betracht. (Ein Erbe während des Insolvenzverfahren ist zu 100 Prozent an den Insolvenzverwalter herauszugeben.)
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht