Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach 3 statt 5 Jahren

Hallo, ich möchte gerne wissen, ob es Sinn macht einen vorzeitigen Antrag auf Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu stellen oder es noch andere Möglichkeiten gibt, das Insolvenzverfahren zu verkürzen. Somit hätte ich die Chance, im April 2021 schuldenfrei zu sein, da mein Mann und ich gerne eine Familie gründen wollen. Ich möchte so schnell wie möglich aus der Insolvenz rauskommen, mein Mann wäre bereit aus seinem gesparten zur Entschuldung auch fehlenden Beträge zu stellen.

An den Insolvenzverwalter habe ich seit April 2018 ca. 9.118€ gezahlt.
Mein Gehalt liegt mittlerweile bei 1.860€/netto ich zahle monatlich an den Insolvenzverwalter/Treuhänder 476,99€.
Festgestellte Forderung 15.522,43€ bei 14 Gläubigern
Gerichtskosten (bereits gezahlt) 666,00€
Vorhandenes Guthaben 3.786,79€

Laut Amtsgericht wird die Laufzeit der Abtretungserklärung am 9.4.2023 enden ( 5 Jahre nach Insolvenzverfahrenseröffnung).

Über eine Antwort freue ich mich und bedanke mich im Voraus.

3 Kommentare
  1. Iman H.
    says:

    Guten Tag,

    Ich denke oft an ein Insolvenz Verfahren.
    Nur kenne ich die genaue Abfolge nicht. Werden mir die Gerichtskosten auferlegt? Kann man Prozesskostenhilfe beantragen?Ich bin alleinerziehende Mutter.
    Ich freue mich von Ihnen zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen
    I.Hermina

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau H.,

      wenn Sie ein Insolvenzverfahren anstreben, um schuldenfrei zu werden, begleitet Sie unsere Kanzlei gerne hierbei. Dazu können Sie von unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon profitieren. Wir sind werktäglich für Sie unter 0221 6777 00 55 erreichbar. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an info@anwalt-kg.de schreiben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    es gibt zwei Möglichkeiten das Insolvenzverfahren sofort oder nach 3 Jahren zu beenden. Sofort lässt sich das Verfahren im Grundsatz beenden, wenn Sie alle Schulden und die gesamten Verfahrenskosten mit einer Zahlung tilgen. Sie können das Insolvenzverfahren auf 3 Jahre verkürzen, wenn es Ihnen gelingt zumindest 35 Prozent aller Schulden und die gesamten Verfahrenskosten zu tilgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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