Privatinsolvenz
Sehr geehrter Herr Ghendler,
Ich habe eine Frage mein Schlusstermin war am 18.03.2021 wie lange dauert es bis ich Bescheid kriege das das insolvenzverfahren beendet ist und das die Restschuldbefreiung angekündigt wird.
Mfg
Kosta
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Hallo
Meine Insolvensverfarhren hat im Jahr 2020 angefangen. Ich habe einen Job gefunden und werde ab April 2021 anfangen.
Könnten Sie mir bitte sagen, ob ich meinen Arbeitsvertrag an den Insolvenzverwalter senden muss? Natürlich möchte ich das nicht tun, weil es meine Arbeitssituation in einem neuen Job beeinträchtigen könnte. Mein Gehalt wird auf mein Konto überwiesen und ich gebe gerne alle relativen Informationen weiter.
Ich möchte meinen Arbeitsvertrag jedoch niemandem zeigen, es sei denn, das Gesetz zwingt mich dazu. Vielen Dank
Sehr geehrter Herr M.,
Sie haben die neue Arbeitsstelle sowohl dem Insolvenzgericht als auch dem Insolvenzverwalter zu melden. Falls der Insolvenzverwalter den Arbeitsvertrag anfordert, sind Sie verpflichtet, diesen vorzuzeigen, um Ihre Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.
Grundsätzlich kann mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen werden, dass der Arbeitgeber das volle Gehalt aufs Konto überweist und der Schuldner dann selbst den pfändbaren Teil abführt, so dass der Arbeitgeber nichts von der Insolvenz erfährt. Auch wenn die Insolvenz an sich kein Kündigungsgrund ist, kann dies speziell in der Probezeit sinnvoll sein. Allerdings ist es Entscheidung des Insolvenzverwalters, sich darauf einzulassen. Meist wird er den Arbeitgeber auffordern, das pfändbare Einkommen direkt an die Insolvenzmasse zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Fragesteller,
in der Regel informiert das Insolvenzgericht im gleichen Schreiben auch darüber, dass das Verfahren nach Abhalten eines Schlusstermins aufgehoben wird.
Falls es ggf. bei der Schlussverteilung zu Verzögerungen kommt, kann dies im Einzelfall auch anders sein. Daher kann nicht genau beurteilt werden, wie lange es dauern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht