Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit einem Jahr in der Insolvenz und befinde mich aktuell in der Wohlverhaltensperiode.
Gleichzeitig befinde ich mich aus gesundheitlichen Gründen derzeit im Erwebsminderungsrentenverfahren, dessen Abschluss auch nicht abzusehen ist. Aufgrund dieser langen Verfahrensdauer bin ich leider ins ALGII gerutscht. Deswegen stehe ich dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung. Muss ich mich trotzdem bewerben?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr R.,

    sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen in der Lage sein, zu arbeiten, dann gilt die Erwerbsobliegenheit. Diese besagt, dass Sie sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen müssen. Sollte Ihr Gesundheitszustand eine Arbeit ganz oder teilweise nicht zulassen, sind Sie von der Erwerbsobliegenheit insoweit freigestellt. Beachten Sie jedoch, dass dies ärztlich festgestellt und dem Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht unter Vorlage des Attests mitgeteilt werden muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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